Fragen & Antworten

Was Sie vor dem
Piloten wissen möchten.

Produkte, Fachdaten, Betriebsmodell und Zusammenarbeit. Konkrete Antworten auf die Fragen, die beim Einstieg entstehen.

Welche Produkte können wir derzeit einsetzen?

GECO für Stammdaten und GwG sowie GECO2 für Gebäude, CO₂-Daten und Portfolios werden über vereinbarte Piloten angeboten. Im Vorgespräch bestimmen wir Aufgabe, Funktionen, Datenquellen, Betriebsmodell und erwartetes Ergebnis. Die Website zeigt fiktive Beispiele zur Bearbeitung; sie ist kein Zugang zu einem Produktivsystem.

Einen Piloten vorbereiten
Ist jedes anwaltliche Mandat ein GwG-Fall?

Die anwaltliche Verpflichtetenstellung nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG ist an bestimmte Tätigkeiten geknüpft. Deshalb sollte die Mandatsaufnahme den Gegenstand und die Beteiligten erfassen und die fachliche Einordnung dokumentieren. GECO entscheidet diese Rechtsfrage nicht automatisch.

Abläufe für Kanzleien
Was ist für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung besonders relevant?

Der laufende Mandantenbestand macht Veränderungen und Aktualisierung zu einer eigenen Aufgabe. Eine neue Geschäftsführung oder Beteiligungsstruktur sollte als Prüfungsanlass erkennbar bleiben. Die einschlägigen Berufsgruppen nennt § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG.

Bestandsmandate strukturieren
Sind die gezeigten PEP- und Sanktionstreffer echte Abfragen?

Die Website zeigt fiktive Treffer zur Demonstration der Bearbeitung. Für einen Piloten werden Datenquellen, Abfrageumfang, Nutzungsrechte und Aktualisierung gesondert vereinbart. Ein Treffer benötigt eine Einordnung; ein leeres Ergebnis ersetzt keine fachliche Gesamtprüfung.

Screening-Workflow ausprobieren
Ermittelt GECO automatisch den wirtschaftlich Berechtigten?

Die Demo stellt Beteiligungen und zugehörige Unterlagen dar. Eine wirtschaftliche Berechtigung folgt nicht allein aus einer sichtbaren Beteiligungslinie. Kontrolle, Struktur und Nachweise müssen fachlich beurteilt werden. Eine automatische abschließende Feststellung wird hier nicht angeboten.

Die drei Ebenen einer Prüfung
Kann ein Pilot auch die laufende Mandantenprüfung behandeln?

Ja. Wir können einen Bestandsprozess als Pilotgegenstand vereinbaren. Dabei klären wir Änderungsanlässe, Zuständigkeiten, Datenquellen und die benötigten Funktionen. Automatische Überwachung oder feste Registeranbindungen werden dadurch nicht pauschal zugesagt.

Mandantenänderungen nachvollziehen
Ab wann gilt die EU-Geldwäscheverordnung?

Die Verordnung (EU) 2024/1624 gilt nach Artikel 90 grundsätzlich ab dem 10. Juli 2027; für bestimmte Verpflichtetengruppen gelten Ausnahmen. Die Vorbereitung sollte bestehende Pflichten und die künftigen Anforderungen getrennt betrachten.

Artikel 90 der Verordnung
Erstellt GECO2 bereits eine fertige CO₂-Kostenabrechnung?

Die Website-Demo ist ein Portfolio- und Szenariomodell. Sie erstellt keine fertige Heizkostenabrechnung oder normgerechte CO₂-Kostenaufteilung. Falls diese Aufgabe Ihr Pilotziel ist, vereinbaren wir Berechnungslogik, Eingaben, Sonderfälle und Ausgabeformate ausdrücklich.

Datengrundlage vorbereiten
Was berechnet das GECO2-Szenario auf der Website?

Es summiert die vorgegebenen Emissionsintensitäten der Beispielgebäude multipliziert mit ihrer Fläche. Ihre Reduktionsannahme verändert diese Modellwerte linear bis zum gewählten Zieljahr. Das ist keine Prognose, Investitionsrechnung, CRREM-Prüfung oder normgerechte Bilanz.

Annahmen im Modell verändern
Braucht jeder Immobilienbestand auch ein GwG-Modul?

Objekt- und CO₂-Daten beantworten eine andere Frage als die geldwäscherechtliche Einordnung einer Tätigkeit. Ob und welche Pflichten greifen, hängt von der konkreten Rolle und Tätigkeit ab. Wir besprechen die beiden Anwendungsfälle gesondert und verbinden Daten nur dort, wo es fachlich und organisatorisch sinnvoll ist.

Immobilien-Anwendungsfälle
Können wir vorhandene Daten und Systeme einbeziehen?

Das ist ein Punkt für die Pilotplanung. Wir prüfen Formate, Datenqualität, Zuordnungsschlüssel und erforderliche Schnittstellen. Ein CSV-Bestand oder Beispielexport kann die Abstimmung erleichtern. Eine bestimmte Drittsystem-Anbindung ist erst Bestandteil des Angebots, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

Datenlage im Pilotbrief beschreiben
Können wir den Workspace selbst hosten?

Self-Hosting in Ihrer Infrastruktur ist eine Betriebsoption im Piloten. Zugriffe, Einrichtung, Updates, Sicherung und Verantwortlichkeiten legen wir gemeinsam fest. Welche externen Daten- oder KI-Dienste verwendet werden dürfen, gehört ebenfalls in diese Abstimmung.

Betriebsfragen klären
Bedeutet Self-Hosting, dass es keine externen Datenquellen gibt?

Der Betrieb des Workspace und der Bezug von Register-, Screening- oder anderen Fachdaten sind getrennte Entscheidungen. Selbst gehostete Software kann freigegebene externe Quellen verwenden. Im Piloten halten wir fest, welche Verbindungen erlaubt sind und welche Daten dabei verarbeitet werden.

Betrieb und Quellen unterscheiden
Welche Rolle spielt KI im fachlichen Workflow?

Wir besprechen KI-Unterstützung für klar definierte Aufgaben wie die Vorbereitung und Zuordnung von Informationen. Quellenprüfung, fachliche Beurteilung und Freigabe bleiben ausdrücklich zu gestalten. Die interaktiven Website-Demos verwenden keinen KI-Dienst.

Einen fachlichen Prüfweg gestalten
Was kostet ein Pilot?

Sie erhalten vor dem Start ein Angebot für einen abgegrenzten Piloten. Der Preis richtet sich nach Funktionen, Datenquellen, Einrichtung und Betreuung. Das Angebot benennt die Leistungen und die vereinbarte Ergebnisprüfung. Zusätzliche Funktionen oder Anbindungen werden gesondert angeboten.

Rahmen für ein Angebot skizzieren
Was sollten wir zum ersten Gespräch mitbringen?

Eine Arbeitsfrage und eine Beschreibung des gewünschten Ergebnisses genügen für den Einstieg. Hilfreich sind die beteiligten Rollen und die Datenlage: etwa ein fiktiver Beispielsatz, ein beschriebenes Datenformat oder eine Liste offener Nachweise. Vertrauliche Mandatsunterlagen und personenbezogene Echtdaten gehören nicht in die erste E-Mail.

Pilotbrief zusammenstellen
Gibt es bereits E-Learning und ein vollständiges GRC-System?

E-Learning, Risikomanagement und weitere Compliance-Module sind als Ausbau geplant. Aktuell stehen die Piloten für GECO und GECO2 im Vordergrund. Fachliche Einführung und begleitende Abstimmungen können im konkreten Pilotumfang vereinbart werden.

Ausbaurichtung der Plattform
Was passiert mit Eingaben in den Website-Demos?

Die Demo verarbeitet Änderungen nur im Speicher des geöffneten Browser-Tabs. Beim Neuladen oder Zurücksetzen verschwinden sie. Die Demo fragt keine Register ab und versendet keine Angaben. Auch das Kontaktformular bereitet lediglich einen E-Mail-Entwurf vor, den Sie selbst versenden.

Datenschutz der Website
Warum werden PEP-, Sanktions- und Medienhinweise gesondert beurteilt?

Die Hinweise beruhen auf unterschiedlichen Grundlagen und können unterschiedliche fachliche Schritte auslösen. Zuerst wird geklärt, ob der Hinweis die gesuchte Person betrifft. Danach werden Quellenstand, Inhalt und Bedeutung für den Vorgang bewertet. Die Website-Anwendung zeigt diesen Ablauf mit fiktiven Angaben.

Einen Treffer nachvollziehbar einordnen
Was sollte bei widersprüchlichen Register- und Mandantenangaben festgehalten werden?

Betroffenes Feld, beide Angaben, jeweilige Quelle und zeitlicher Stand gehören in den Prüfvermerk. Ob eine Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a GwG oder eine andere Handlung erforderlich ist, braucht eine fachliche Einordnung einschließlich der gesetzlichen Sonderregelungen. Ein Softwarestatus trifft diese Entscheidung nicht.

Änderung und Registerabweichung bearbeiten
Kann GECO einen begrenzten Prüfschritt bei Transaktionen unterstützen?

Ein Pilot kann beispielsweise Beteiligte, Nachweise und offene Fragen an einem abgestimmten Transaktionsbeispiel zusammenführen. Prüfgegenstand, Zugriffe, erlaubte Informationsweitergabe und Ausgabe werden ausdrücklich vereinbart. Ein vollständiger Datenraum oder automatische Risikobewertungen sind damit nicht zugesagt.

Den Prüfgegenstand abgrenzen
Warum reichen gleiche CO₂-Einheiten für einen Portfoliovergleich nicht aus?

Zwei Werte können trotz gleicher Einheit unterschiedliche Aktivitäten, Zeiträume oder Flächen abdecken. Hinzu kommen Unterschiede zwischen gemessenen Werten, Hochrechnungen und Annahmen. Ein Vergleich braucht deshalb eine Beschreibung der einbezogenen Objekte und Emissionsquellen sowie der verwendeten Faktoren.

Den Aussageumfang einer Kennzahl beschreiben
Woran wird das Ergebnis eines Piloten gemessen?

Am vereinbarten Beispielsatz: Welche Eingabe soll welches Ergebnis liefern, wer prüft es und wie werden Abweichungen festgehalten? Vor dem Start vereinbaren wir Aufgabe, bereitgestellte Funktionen und erwartete Ausgaben. Am Abschluss stehen Beobachtungen, offene Punkte und nächste Zuständigkeiten. Rechtliche Abnahme und vertragliche Folgen richten sich nach der Vereinbarung.

Überprüfbare Kriterien vorbereiten
Wie werden Daten und Ergebnisse nach dem Piloten übergeben?

Benötigte Exportformate, Anlagen, Zuordnungsschlüssel, Zeitpunkt und Umgang mit verbleibenden Datenkopien gehören in die Pilotvereinbarung. Die praktische Nutzbarkeit eines vereinbarten Exports lässt sich mit einem Beispielsatz prüfen. Umfang und Rechte richten sich nach dem angebotenen Betriebs- und Nutzungsmodell.

Übergabe und Abschluss planen
GECO & GECO2 · aktuell im Pilotbetrieb

Ihre Frage braucht mehr Kontext?

Beschreiben Sie Ihren Anwendungsfall. Wir besprechen, welche fachlichen und technischen Fragen ein Pilot beantworten soll.

Pilotbrief vorbereiten